Brandsicherheitswache
Informationen
Die Vorschreibung einer Brandsicherheitswache kommt immer bei Veranstaltungen ab einer gewissen (örtlich unterschiedlichen) Besucheranzahl in Betracht und wird von der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln vorgeschrieben. Die Anforderung der Brandsicherheitswache hat mind. 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung zu erfolgen. Die Verrechnung erfolgt mit der Feuerwehr direkt vor Ort.
KOSTEN
€ 32,40,- pro Mann und pro Stunde; € 250,50,- Tagespauschale Tanklöschfahrzeug
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
