Einsichtnahme in Bauakte
Informationen
Um in einen Bauakt Einsicht zu nehmen, ist ein Termin bei der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln zu vereinbaren und es ist für die Einsichtnahme gegebenenfalls eine Vollmacht des Haus- oder Grundeigentümers beizubringen.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
