Einsichtnahme in Bauakte
Um in einen Bauakt Einsicht zu nehmen, ist ein Termin bei der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln zu vereinbaren und es ist für die Einsichtnahme gegebenenfalls eine Vollmacht des Haus- oder Grundeigentümers beizubringen.
Um in einen Bauakt Einsicht zu nehmen, ist ein Termin bei der Abteilung 2.1 der Stadtgemeinde Tulln zu vereinbaren und es ist für die Einsichtnahme gegebenenfalls eine Vollmacht des Haus- oder Grundeigentümers beizubringen.
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