Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
Informationen
Wenn ein Bauvorhaben fertiggestellt ist, spätestens jedoch 5 Jahre nach Baubeginn, ist eine Fertigstellungsanzeige mit den dazugehörigen Bescheinigungen und Bestätigungen vorzulegen. Es kann einmalig schriftlich um Fristverlängerung für die Fertigstellung angesucht werden. Erst nach Vorlage aller Unterlagen kann das Recht zur Benützung ausgestellt werden. Beim Neubau eines Ein- bzw. Mehrfamilienwohnhauses kann erst noch vollständiger Vorlage aller Unterlagen im Meldeamt eine Anmeldung erfolgen.
KOSTEN
- Bundesgebühr für das Ansuchen € 14,30
- Beilage zu A4 2 Stück € 3,90
- planliche Beilage € 7,20
- Höchsatz für eine Beilage € 21,80
Die tatsächlichen Kosten sind von der Anzahl der Beilagen abhängig.
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsanmeldung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
