Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Hunde

Die Haltung eines Hundes bringt viel Freude, aber auch Verantwortung mit sich: Eine gute Erziehung, artgerechte Haltung und gegenseitige Rücksichtnahme sind die Grundlage für ein gutes und sicheres Miteinander von Mensch und Hund.

⚠️ ACHTUNG – NEU ab 1. Juli 2026!

Ab 1. Juli 2026 gelten österreichweit neue Regelungen zur Sachkunde für die Hundehaltung. Wer einen Hund neu hält, muss künftig VOR AUFNAHME der Hundehaltung einen bundesweiten Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs und – bei Hunden ab 6 Monaten – zusätzlich eine 2-stündige Praxiseinheit innerhalb eines Jahres.


WAS IST BEI DER ANMELDUNG ZU BEACHTEN UND WELCHE NACHWEISE SIND ERFORDERLICH?

Das Halten eines Hundes ist unverzüglich bei der zuständigen Gemeinde zu melden. Bei der Anmeldung sind neben Name und Adresse des Hundehalters oder Hundehalterin, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes auch folgende Nachweise erforderlich:
 

  • Sachkundenachweis: Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde nach den geltenden bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen.
  • Seit 1. Juli 2026: Der bundesweite Sachkundenachweis besteht grundsätzlich aus einem 4-stündigen Theoriekurs. Bei einem Hund ab 6 Monaten ist zusätzlich eine 2-stündige praktische Einheit innerhalb eines Jahres ab Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren.
  • NÖ-Hundepass: Ein bis 30. Juni 2027 absolvierter NÖ-Hundepass wird als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. Bei einem Hund ab 6 Monaten ist zusätzlich die praktische Einheit erforderlich.
  • Haftpflichtversicherung: Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro für Personen- und Sachschäden nachzuweisen.
  • Mikrochip und Registrierung: Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der österreichischen Heimtierdatenbank registriert sein.
  • Hundeabgabe: Für jeden über drei Monate alten Hund ist die gesetzliche Hundeabgabe zu entrichten.

Um Gefährdung oder Belästigung anderer Personen hinsichtlich Lärm und Geruch zu vermeiden, ist die Haltung von mehr als fünf Hunden in einem Haushalt verboten. 

HUNDE MIT ERHÖHTEM GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL UND AUFFÄLLIGE HUNDE

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie für auffällige Hunde gelten in Niederösterreich zusätzliche Anforderungen.

Als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gelten insbesondere:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen. 

Für diese Hunde sowie für auffällige Hunde gemäß §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz ist ein erweiterter Sachkundenachweis erforderlich.

HUNDEABMELDUNG

Wird ein Hund abgegeben, verkauft, verschenkt, ist abhandengekommen oder verstorben, muss dies schriftlich bei der Abgabebehörde gemeldet werden. Dabei ist die Hundemarke zurückzugeben oder – falls dies nicht möglich ist – der Verbleib der Marke anzugeben.
Bei Weitergabe des Hundes sind Name und Anschrift des neuen Besitzers bekanntzugeben. Solange keine Abmeldung erfolgt, besteht die Abgabepflicht weiter.

HUNDEABGABE (HUNDESTEUER)

Die Stadtgemeinde Tulln schreibt die jährliche Hundeabgabe jeweils Ende Jänner vor. Abgabepflichtig ist jede Person, die im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält. Der Erwerb eines Hundes oder der Zuzug mit einem Hund ist binnen eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Für das Jahr 2026 beträgt die Hundeabgabe pro Hund: 
€ 6,54 für Nutzhunde (z. B. Blindenhunde)
€ 175,00 für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde
€ 70,00 für alle übrigen Hunde

HUNDEABGABEMARKE

Für jeden Hund ist nach der Anmeldung einmalig eine Hundeabgabemarke gegen Kostenersatz zu beziehen (€ 0,50).
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffällige Hunde erhalten eine rötlich gekennzeichnete Marke (€ 0,70).

Bei Verlust wird auf Antrag eine Ersatzmarke ausgestellt.

Außerhalb des Hauses oder eines umzäunten Grundstücks muss die Marke am Halsband oder Brustgeschirr getragen werden. Jagdhunde sind während des Jagdeinsatzes davon ausgenommen.

Die Marke ist gültig, bis der Hund abgegeben wird, verendet, abhandenkommt oder abgemeldet wird.

"GASSI-SACKERL" (HUNDEKOTBEUTEL)

Hinterlassenschaften von Hunden sind stets zu entfernen. Bitte entsorgen Sie benutzte Gassi‑Sackerl in Mülleimern und nicht am Wegesrand. Bei Verstößen droht eine Strafe bis zu € 50,–.
Gassi‑Sackerl sind kostenlos bei den aufgestellten Spendern sowie im Bürgerservice des Rathauses Tulln und im Bürgerservice Langenlebarn erhältlich.
 

HINWEISE

Infos zum Sachkundenachweis und zugelassene TrainerInnen 

TIERWISSEN

Bestätigung über die allgemeine Sachkunde - "NÖ Hundepass"

Bestätigung über die erweiterte Sachkunde

Weiter Informationen zur Hundehaltung

Zuständige Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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