Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr

Informationen

KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR

Die Abteilung 3.1 ist Anlaufstelle für Anmeldungen, Änderungen und Löschungen, Quartalsvorschreibung sowie Stammdatenverwaltung bezüglich der Kanalbenützungsgebühr.

Kosten: Schmutz- und Mischwasser € 3,90 / m² jährlich (exkl. MWSt.). Für die Einleitung von Regenwasser kommt ein 10%-iger Aufschlag dazu.

 

WASSERBEZUGSGEBÜHR

Die Abteilung 3.1 ist Anlaufstelle für Anmeldungen, Änderungen und Löschungen, Quartalsvorschreibung sowie Stammdatenverwaltung bezüglich der Wasserbezugsgebühr.

Kosten: 1,95 € / m³ (exkl. MWSt.)

 

FÖRDERUNG VON KANALBENÜTZUNGS UND -WASSERBEZUGSGEBÜHR

Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Förderungsobjekt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung.

Bezieher der SozialCard können 

  • die Kanalbenützungsgebühr mit 19,20 %, max. mit EUR 60,- pro Jahr
  • die Wasserbezugsgebühr mit 27,70 %, max. mit EUR 45,- pro Jahr

gefördert bekommen.

Formulare

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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