Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
Informationen
KANALBENÜTZUNGSGEBÜHR
Die Abteilung 3.1 ist Anlaufstelle für Anmeldungen, Änderungen und Löschungen, Quartalsvorschreibung sowie Stammdatenverwaltung bezüglich der Kanalbenützungsgebühr.
Kosten: Schmutz- und Mischwasser € 3,90 / m² jährlich (exkl. MWSt.). Für die Einleitung von Regenwasser kommt ein 10%-iger Aufschlag dazu.
WASSERBEZUGSGEBÜHR
Die Abteilung 3.1 ist Anlaufstelle für Anmeldungen, Änderungen und Löschungen, Quartalsvorschreibung sowie Stammdatenverwaltung bezüglich der Wasserbezugsgebühr.
Kosten: 1,95 € / m³ (exkl. MWSt.)
FÖRDERUNG VON KANALBENÜTZUNGS UND -WASSERBEZUGSGEBÜHR
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung im Förderungsobjekt. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Bedingung.
Bezieher der SozialCard können
- die Kanalbenützungsgebühr mit 19,20 %, max. mit EUR 60,- pro Jahr
- die Wasserbezugsgebühr mit 27,70 %, max. mit EUR 45,- pro Jahr
gefördert bekommen.
