Lärmschutz
Bereits im Jahr 1988 hat der Gemeinderat der Stadt Tulln eine ortspolizeiliche Lärmschutzverordnung zur "Abwehr vermeidbarer gesundheitsgefährlicher oder belästigender Lärmentwicklung" beschlossen. Darin ist z.B. festgehalten, dass der Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig verboten ist. Die Lärmschutzverordnung der Stadtgemeinde Tulln ist grundsätzlich einzuhalten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistungen erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Abteilung bei der Stadtgemeinde Tulln.
