Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Zurücksetzen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Parkausnahmen im öffentlichen Raum

Informationen

Bewohner-Parkkarten für Kurzparkzonen

Als Anwohner/Anrainer einer kostenpflichtigen Kurzparkzone in Tulln kann um eine Ausnahmegenehmigung gemäß §45 Abs.4 bzw. Abs.4a StVO 1960 für das Parken innerhalb einer Kurzparkzone in Tulln angesucht werden - mittels Mail, Brief oder Formular. 

Voraussetzung ist, dass keine Abstellmöglichkeit des KFZ am Wohnort auf Eigengrund besteht. Name und Adresse des Antragstellers müssen mit den Daten im Zulassungsschein übereinstimmen.

Die Dauer der Ausnahmegenehmigung ist auf mindestens einen Monat und höchstens zwei Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Bewilligung ist neu anzusuchen. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

Die Kosten entnehen Sie bitte dem aktuellen Tarifblatt. Zusätzlich fallen pro Parkkarte zusätzliche Gebühren und Verwaltungsangaben an.

Wirtschafts-Parkkarten für Kurzparkzonen

Als Betrieb kann um eine Ausnahmegenehmigung gemäß §45 Abs.4 bzw. Abs.4a StVO 1960 für das Parken innerhalb der Kurzparkzone in Tulln angesucht werden - mittels Mail, Brief oder Formular. Voraussetzung ist z.B., dass es an der aktiven Betriebsstätte keine oder zu wenig Abstellmöglichkeiten für das KFZ (Garage, Stellplatz im Hof, etc.) gibt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung Straßen und Verkehr.

Ausnahmebewilligungen für Kurzparkzonen/Parkverbote

Für Parkverbote oder Kurzparkzonen in der Innenstadt kann bei der Stadtgemeinde Tulln eine befristete Ausnahme beantragt werden. Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der Straßen gelten, auf Antrag bewilligen.

Voraussetzungen dafür ist eine detaillierte Begründung wie z.B.

  • -ein erhebliches persönliches Interesse, wie z.B. wegen einer schweren Körperbehinderung, oder
  • -ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, oder
  • -wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Abteilung Straßen und Verkehr.

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button