Wasserversorgung
Informationen
Anmeldung des Wasserbezuges:
Voraussetzung: Der Antragsteller ist Eigentümer einer Liegenschaft und/oder eines Bauwerkes.
Notwendige Unterlagen:
- Einreichplan
- Grundbuchsauszug oder andere Nachweise über das Eigentum.
Die Kosten richten sich nach der Abgabenordnung und dem entstehenden Aufwand.
Der Antragsteller muss persönlich vor der Erstellung der Anschlussleitung vorsprechen!
Verrechnung und Abgabenvorschreibung Wasser:
Bei Fragen zur Verrechnung von Dienstleistungen oder zu Ihren Anschluss-Abgabenvorschreibungen im Bereich Wasser steht die Abteilung 2.3 zur Verfügung.
Bauwerber können sich bei einem persönlichen Gespräch über die Abgabenhöhen erkundigen.
Wasserzähler:
Der Wasserzähler muss von Gesetzes wegen her alle 5 Jahre getauscht werden. Außerdem muss jeder Wasserzähler mit einem Bügel versehen sein. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistungen erhalten Sie telefonisch oder per Mail bei der zuständigen Abteilung 2.3 in der Stadtgemeinde Tulln.
Wasserwerk:
Bei Rohrbrüchen und bei der Beschädigung von Hydranten stehen die MitarbeiterInnen des Wasserwerkes unter +43 (0) 2272 690 253 zur Verfügung.
Außerhalb der Öffnungszeiten verständigen Sie bitte die Polizeiinspektion Tulln: Tel: +43 (0) 59 133 3280
Weitere Informationen zum Wasserwerk finden Sie auf der Homepage der Tullner Wasserwerke
Trinkwasserqualität und Springbrunnen
Bei Fragen zur Trinkwasserqualität in der Stadtgemeinde Tulln oder Störungen bei einem der Tullner Brunnen können Sie sich bei der zuständigen Abteilung 2.3 der Stadtgemeinde Tulln melden.
