Parken Allgemein
Informationen
Parkhäuser in Tulln
- Albrechtsgasse
- Frauentorgasse
- Hauptplatz/Rosenarcade
In den Parkhäusern Albrechsgasse und Frauentorgasse gibt es schrankenloses Parken. Es ist kein Ticket und auch keine Parkkarte mehr nötig, da das Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt erkannt wird.
- Link zur Seite Kurzparken
- Link zur Seite Dauerparken
Kurzparken in den Parkgaragen
Die erste Stunde ist kostenlos und die maximale Parkdauer ist unbegrenzt. Die Tarife entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt. Für das Parken während der Nacht wird ein Pauschaltarif und ein Stundentarif berechnet.
Bezahlen vor Ort: Aufgrund des schrankenlosen Parkens tippen Sie beim Bezahlen lediglich Ihr Kennzeichen beim Kassenautomat ein, bezahlen bar (nur Albrechtsgasse) oder mit Karte.
Andere Zahlweisen:
- Digital, per Handyparken, Arivo oder Online
- Wichtig: Ihr Ticket ist bis spätestens 72h nach der Ausfahr zu bezahlen
Hier gelangen Sie zur Online-Zahlung für die Parkgarage Albrechtsgasse bzw. Frauentorgasse
Für die Parkgarage Hauptplatz/Rosenarcade ist die Stadtgemeinde Tulln nicht zuständig.
Dauerparken in den Parkgaragen
Für die Parkgaragen Albrechtsgasse und Frauentorgasse gibt es folgende Optionen: Monatsparkberechtigungen, Jahresparkberechtigungen und Beschäftigtenparktarife.
Für den Beschäftigtenparktarif benötigen Sie ein aufrechtes Dienstverhältnis in Tulln, sowie eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Die Preise entnehmen Sie bitte dem aktuellen Tarifblatt.
Die Anfrage stellen Sie bitte über die Webplattform Arivo. Nach einem einmaligen Registrierungsprozess erhalten Sie einen persönlichen Benutzerberech, welcher Ihnen ermöglicht, Ihre Fahrzeuge samt Kennzeichen anzulegen und zu verwalten.
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an die zuständige Abteilung Straßen und Verkehr wenden.
Behindertenstellplätze
In Tulln gibt es einige Behindertenstellplätze. Des Weiteren nutzen Sie als Person mit Behindertenausweis gebührenpflichtige Stellplätze im öffentlichen Raum gratis und dürfen z.B. in Parkverbotszonen, wo Halten erlaubt ist, ihr Fahrzeug auch länger parken. In den Parkgaragen ist auch für die Nutzung von Behindertenstellplätzen die Parkgebühr zu entrichten.
E-Ladestationen
Bei Störungen von Stromtankstellen kontaktieren Sie bitte die TullnEnergie.
Hier finden Sie weitere Informationen und Standorte bezüglich der TullnEnergie Ladestationen.
Park and Drive / Park and Ride
Park & Drive bei der S5: Hier können Fahrzeuge ohne Einschränkung abgestellt werden.
Park & Ride am Hauptbahnhof Tulln: Hier sollten Fahrzeuge nur abgestellt werden, wenn das Auto in Kombination mit der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln abgestellt wird.
Bei Fragen oder Schäden der Park & Drive Anlage S5 oder der Park & Ride Anlage Tulln wenden Sie sich bitte an die Abteilung Straßen und Verkehr.
