Veranstaltungsanmeldung
Informationen
Eine Veranstaltungsanmeldung ist bei allen öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern bei der Stadtgemeinde Tulln abzugeben. Wenn die Veranstaltung mehr als 3.000 Personen besuchen können, ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständige Veranstaltungsbehörde.
KOSTEN
- Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
- Ausstellung einer Anmeldebestätigung für eine Veranstaltung mit einer Dauer bis zu 3 Tagen: € 44,40
- mehr als 3 Tage: € 66,50
TERMINE / FRISTEN
mind. 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung
HINWEISE
Bei jeder Veranstaltungsanmeldung ist zusätzlich einmal eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung zu erwirken (siehe Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung).
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland
- Ausschreibung von Bauverfahren und Bauverhandlungen
- Bauansuchen
- Bauanzeigen
- Baufortschrittsbestätigung
- Baulandbestätigungen
- Bauplatzerklärungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bauzustandsüberprüfung
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Betreuung gemeindeeigener Gebäude
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Facility Management
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundabtretung für Verkehrsflächen
- Grundstücksvereinigung
- Kommunaler Hochbau
- Lärmschutz
- Meldung des Baubeginns
- Raumordnung
- Sportplätze Instandhaltung
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
