Veranstaltungsanmeldung
Informationen
Eine Veranstaltungsanmeldung ist bei allen öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des NÖ Veranstaltungsgesetzes bis zu einer Personenanzahl von maximal 3.000 Besuchern bei der Stadtgemeinde Tulln abzugeben. Wenn die Veranstaltung mehr als 3.000 Personen besuchen können, ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständige Veranstaltungsbehörde.
Die Anmeldung muss mindestens 4 Wochen vor Stattfinden der Veranstaltung erfolgen.
Bei jeder Veranstaltungsanmeldung ist zusätzlich einmal eine Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung zu erwirken (siehe Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung).
KOSTEN
- Bundesgebühr für das Ansuchen: € 14,30
- Ausstellung einer Anmeldebestätigung für eine Veranstaltung mit einer Dauer bis zu 3 Tagen: € 44,40
- mehr als 3 Tage: € 66,50
Formulare
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR)-Statistik
- Baubewilligungen
- Baulandbestätigungen
- Baupolizeiliche Verfahren
- Baurechtsauskünfte
- Bebauungsplan und Flächenwidmungsplan (Änderungsverfahren)
- Bestellung von Hausnummerntafeln
- Brandschutz
- Brandsicherheitswache
- Einsichtnahme in Bauakte
- Fertigstellungsanzeigen von Bauvorhaben
- Feuerwehrangelegenheiten
- Gebrauchsabgabe
- Grundstücksvereinigung/Grundstücksteilung
- Kommunaler Hochbau und Facility Management
- Lärmschutz
- Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung
