Grabverlängerungen
Informationen
Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert.
Bei einer neuen Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes verlängert sich die Frist auf 10 Jahre ab dem 1. Jänner, der der neuen Belegung folgt.Das Benützungsrecht wird bei Ablauf um weitere 10 Kalenderjahre verlängert.
Formulare
Voraussetzungen
Entrichtung der Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, mit dessen Ablauf das geltende Benützungsrecht erlischt.
Notwendige Unterlagen
Verständigung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Zuständigkeit
Friedhofsverwaltung
Kosten
Variieren je nach Art und Lage des Grabes.
