Grabverzicht
Informationen
Nähere Informationen über Benützungsberechtigte, Verstorbene bzw. freie Gräber erhalten Sie jederzeit in der Friedhofsverwaltung, gerne auch telefonisch oder per Mail.
Auf die Verlängerung der Grabstelle kann nach Ablauf der Mindestruhefrist verzichet werden.
Voraussetzungen
Ablauf der Mindestruhefrist.
Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile jeglicher Art sind innerhalb der gesetzlichen Frist von der bisherigen benützungsberechtigten Person zu entfernen, sofern nicht eine Eigentumsübertragung der Grabstelle erfolgt.
Weitere Informationen erhalten sie gerne jederzeit bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Keine
