Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Grabverzicht

Informationen

Nähere Informationen über Benützungsberechtigte, Verstorbene bzw. freie Gräber erhalten Sie jederzeit in der Friedhofsverwaltung, gerne auch telefonisch oder per Mail.

Auf die Verlängerung der Grabstelle kann nach Ablauf der Mindestruhefrist verzichet werden.

Voraussetzungen

Ablauf der Mindestruhefrist.

Denkmäler, Einfassungen und Baubestandteile jeglicher Art sind innerhalb der gesetzlichen Frist von der bisherigen benützungsberechtigten Person zu entfernen, sofern nicht eine Eigentumsübertragung der Grabstelle erfolgt.

Weitere Informationen erhalten sie gerne jederzeit bei der Friedhofsverwaltung.

Kosten

Keine

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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