Grabvergabe
Informationen
Grabstellen werden bei Neuankauf für 10 Jahre (Erdgräber), 20 Jahre (Wandurnengräber) bzw. 30 Jahre (Grüfte) eingelöst. Nähere Informationen finden Sie in der Friedhofsordnung.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Ansuchen bei der Friedhofsverwaltung
ZUSTÄNDIGKEIT
Friedhofsverwaltung
KOSTEN
Preise variieren je nach Art und Standort des Grabes, nähere Informationen sind in der Friedhofsgebührenordnung nachzulesen.
TERMINE / FRISTEN
Grabeinlöse für 10 Jahre
