Anzeige Errichtung Grabdenkmal
Informationen
Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Stadtgemeinde im Vorhinein (vier Wochen) anzuzeigen.
Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen. Das Denkmal darf nur von einem befugten Gewerbetreibenden errichtet werden.
Voraussetzungen
Vor Ablauf der vierwöchigen Frist kann mit Bescheid das geplante Vorhaben gestattet werden.
Notwendige Unterlagen
Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen.
Zuständigkeit
Friedhofsverwaltung
Kosten
Keine, ausgenommen bei Errichtung des Grabdenkmales vor Ablauf der Frist von vier Wochen.
Termine / Fristen
Die Errichtung von Grabdenkmälern ist vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
