Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Anzeige Errichtung Grabdenkmal

Informationen

Die Errichtung eines Grabdenkmales (z.B. Kreuz, Tafel, Grabstein, Skulptur, Denkmalüberdachung) ist der Stadtgemeinde im Vorhinein (vier Wochen) anzuzeigen.

Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen. Das Denkmal darf nur von einem befugten Gewerbetreibenden errichtet werden.

Voraussetzungen

Vor Ablauf der vierwöchigen Frist kann mit Bescheid das geplante Vorhaben gestattet werden.

Notwendige Unterlagen

Der Anzeige ist eine Beschreibung des Denkmales mit Angabe der Grabinschrift sowie eine Skizze beizulegen.

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Kosten

Keine, ausgenommen bei Errichtung des Grabdenkmales vor Ablauf der Frist von vier Wochen.

Termine / Fristen

Die Errichtung von Grabdenkmälern ist vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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