Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen

Informationen

Informationen dazu auf oesterreich.gv.at

Voraussetzungen

Die Ausstellung von Meldeauskünften unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung). 

Zuständigkeit

Meldeauskünfte für Privatpersonen und Unternehmen können im Meldeamt sowie im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie ebenfalls in der Außenstelle des Bürgerservice in Langenlebarn beantragt werden.

Kosten

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: € 14,30
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerakrte (z.B. Handy-Signatur):  gebührenfrei

Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):

  • € 2,10 für Abfragen aus dem örtlichen Melderegsiter
  • € 3,30 für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)

Hinweise

Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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