Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
Informationen
Informationen dazu auf oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Die Ausstellung von Meldeauskünften unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung).
Zuständigkeit
Meldeauskünfte für Privatpersonen und Unternehmen können im Meldeamt sowie im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie ebenfalls in der Außenstelle des Bürgerservice in Langenlebarn beantragt werden.
Kosten
Für den Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: € 21,00
- Elektronischer Antrag mit Bürgerakrte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei
Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):
- € 2,10 für Abfragen aus dem örtlichen Melderegsiter
- € 3,30 für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)
Hinweise
Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
- Susanne Pointner
- Stefan Gotthart
- Maria Schreiber
- Ariane Nefischer
- Stefan Schweiger
- Daniela Schaffler-Degold
