Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer

Informationen

Informationen dazu auf oesterreich.gv.at

Voraussetzungen

Die Ausstellung von Meldeauskünften unterliegt bundesweit einheitlichen Regelungen (Meldegesetz und Melde-Durchführungsverordnung).

Zuständigkeit

Meldeauskünfte für Hausverwaltungen und Eigentümer können im Meldeamt sowie im Bürgerservice im Rathaus Tulln sowie ebenfalls in der Außenstelle des Bürgerservice in Langenlebarn beantragt werden.

Kosten

Für den Antrag:

  • Bundesgebühr:  € 14,30

Für die Auskunft (Bundesverwaltungsabgabe):

  • € 5,45 für die Auskunft über die erste Person 
  • € 2,10 für die Auskunft über jede weitere Person

Gebühr für Beilagen (falls erforderlich):

  • € 3,90 pro Bogen - maximal € 21,80

Hinweise

Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Abfrage ergebnislos war. 

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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