Heizkostenzuschuss 2025/26 - Gemeinde Tulln
Informationen
Richtlinien zum Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Tulln
Erläuterungen zu den Richtlinien
Formulare
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet von Tulln
Österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedstaates
monatliche Brutto-Einkünfte, die die Einkommensgrenzen der Stadtgemeinde Tulln nicht überschreiten
Nähere Einzelheiten (zB Einkommensgrenzen) sind den hier herunterladbaren Unterlagen zu entnehmen.
Notwendige Unterlagen
Sämtliche Einkommensnachweise (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, Wohnbeihilfebestätigung, Alimente, etc.)
Zuständigkeit
Der Heizkostenzuschuss kann im Bürgerservice des Rathauses oder im Bürgerservice Langenlebarn beantragt werden.
Termine / Fristen
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) gestellt werden.
Hinweise
Die Höhe des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln beträgt für die Heizperiode 2025/26 pro Haushalt einmalig € 150,00 und wird auf das Konto überwiesen.
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses der Stadtgemeinde Tulln besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.
Parallel kann auch der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beantragt werden.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Ferienbetreuung
- Babypakete
- Ganztägige Schulform Volksschulen
- Gemeindewohnungen (Anmeldung und Information)
- Gesundes Tulln
- Internationale Egon Schiele-Gesellschaft
- Kindergärten
- Koordinationsstelle Pflege
- Musikschule Tulln
- Seniorenangelegenheiten
- Seniorenwohnungen (Anmeldung und Information)
- Sozialangelegenheiten
- SozialCard
- Stadtbücherei Tulln
- Startwohnungen (Anmeldung und Information)
- Volksschulen
