Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
Informationen
Urkunden für einen Personenstandsfall in Österreich können auf jedem Standesamt beantragt werden.
VORAUSSETZUNGEN
Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:
- Personen, auf die sich die Eintragung bezieht sowie deren Ehepartner/Ehepartnerin, Vorfahren und Nachkommen. Achtung: Dies gilt nicht für Geschwister.
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können, soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich diese Eintragung bezieht, entgegensteht
- Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
ZUSTÄNDIGKEIT
Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) ab dem 1.1.1939: Urkunden sind am Standesamtsverband Tulln an der Donau erhältlich.
Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Tod) vor dem 1.1.1939: Urkunden sind bei den jeweilig zuständigen Pfarrämtern bzw. Bezirksverwaltungsbehörden erhältlich.
KOSTEN
Für jede standesamtliche Urkunde sind Gebühren von € 13,10 zu entrichten.
Formulare
- Geburtsurkunde – Antrag auf Ausstellung
- Heiratsurkunde - Antrag auf Ausstellung
- Geburtsurkunde (international) – Antrag auf Ausstellung
- Heiratsurkunde (international) - Antrag auf Ausstellung
- Sterbeurkunde - Antrag auf Ausstellung
- Sterbeurkunde (international) - Antrag auf Ausstellung
- Ehebuch-Abschrift – Antrag auf Ausstellung
- Geburt – Registerauszug – Antrag
- Tod – Registerauszug – Antrag
