Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Geburtsurkunde - Erstausstellung

Informationen

Die Anzeige der Geburt erfolgt elektronisch durch das Universitätsklinikum Tulln. Die Beurkundung Ihres Kindes erfolgt direkt am Standesamt Tulln. Um die Beurkundung Ihres Kindes nicht unnötig zu verzögern, ersuchen wir die Eltern daher umgehend persönlich am Standesamt Tulln vorzusprechen und  alle erforderlichen Dokumente im Original mitzubringen.

Hausgeburt:

Die von dem/der Arzt/Ärztin oder von der Geburtshilfe ausgefüllte Formular "Anzeige der Geburt" ist von diesen dem Standesamt Tulln zu übermitteln. Geschieht dies nicht, verbleibt also die "Anzeige der Geburt" bei den Eltern (Mutter), und ist die ehestmögliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt Tulln unter Mitnahme aller erforderlichen Dokumente notwendig.

War bei der Geburt weder Arzt/Ärztin noch Geburtshilfe anwesend, ist das Standesamt Tulln sofort telefonisch zu kontaktieren!

Information auf help.gv.at

Voraussetzungen

Geburt eines Kindes in der Gemeinde Tulln an der Donau, Langenrohr, Tulbing, Königstetten oder Judenau-Baumgarten.

Geburt im Donauklinikum Tulln

Die Anzeige der Geburt wird von der Krankenanstalt an das Standesamt Tulln übermittelt.

Hausgeburt

Die von dem/der Arzt/Ärztin oder von der Geburtshilfe ausgefüllte Formular "Anzeige der Geburt" ist von diesen dem Standesamt Tulln zu übermitteln. Geschieht dies nicht, verbleibt also die "Anzeige der Geburt" bei den Eltern (Mutter), ist die ehestmögliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt Tulln unter Mitnahme aller erforderlichen Dokumente notwendig.

War bei der Geburt weder Arzt/Ärztin noch Geburtshilfe anwesend, ist das Standesamt Tulln sofort telefonisch zu kontaktieren!

Notwendige Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis erforderlich

 

Eltern verheiratet:

  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweise (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
  • Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung

Mutter ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass) Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung

Mutter geschieden:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass) Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Nachweis über Auflösung der Ehe durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft

Mutter verwitwet:

Ist die Geburt des Kindes innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehegatten erfolgt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Standesamt Tulln in Verbindung.

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
  • Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des Ehegatten

Erklärung der Eltern (Mutter)

Zur Bestimmung der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt in der Regel die Mutter berechtigt. Diese Erklärung wird Ihnen bei Geburten im Donauklinikum auf der Geburtenstation ausgehändigt.

Bei unehelichen Kindern wird für die Anerkennung der Vaterschaft am Standesamt vom Kindesvater folgende Dokumente benötigt.

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Fremdsprachige Dokumente sind in Österreich von einem gerichtlich beeideten Dolmetsch übersetzen und ggfs. beglaubigen zu lassen.

Kosten

Für Neugeborene ist die Geburtsurkunde gebührenfrei, jede weitere Geburtsurkunde die beantragt wird, kostet € 9,30.

Termine / Fristen

Bei Geburten im Donauklinikum Tulln wird die Anzeige der Geburt von der Krankenanstalt direkt an das Standesamt Tulln übermittelt.

Bei Hausgeburten hat der Arzt, die Hebamme oder die Personen die bei der Geburt anwesend waren, innerhalb einer Woche mittels Formular "Anzeige der Geburt" die Geburt am Standesamt Tulln anzuzeigen.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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