Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Eheschließungen (Heirat)

Informationen

 

Eheschließungen können im "Standesamtsbezirk Tulln" - dazu gehören auch die Gemeinden Judenau-Baumgarten, Königstetten, Langenrohr und Tulbing - durchgeführt werden.

Bezüglich der genauen Örtlichkeiten ist das Standesamt Tulln sehr flexibel - von vornherein ist kein Ort für eine Hochzeit ausgeschlossen. Zudem haben wir das Glück, in unserem Zuständigkeitsbereich über viele interessante Plätze zu verfügen, die einen würdigen Rahmen für Ihre Hochzeit bieten. Wir beraten Sie gern!

 

Informationen auf help.gv.at

 

 

Voraussetzungen

Erfolgreiche Ermittlung der  Ehefähigkeit (Aufgebot) welche auf jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden kann. 

Notwendige Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis

Familienstand ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des akademischen Grades

Familienstand geschieden oder verwitwet oder Vorehe für nichtig erklärt:

  • Geburtsurkunde 
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des akademischen Grades
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung mit Bestätigung der Rechtskraft
  • Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde des/der Ehepartners/Ehepartnerin

Gibt es gemeinsame uneheliche Kinder, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch deren Geburtsurkunde vorzulegen.

Ist ein/eine Verlobter/Verlobte oder sind beide Verlobte nicht österreichische Staatsangehörige ist bezüglich der notwendigen Unterlagen das Standesamt Tulln telefonisch zu kontaktieren. 

Zuständigkeit

Jedes Standesamt in Österreich

Kosten

Die anfallenden Gebühren sind beim Standesamt zu erfragen.

Termine / Fristen

Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden.  

Trauungen werden Montag bis Freitag vorgenommen. Gegen eine zusätzliche Gebühr sind Trauungen auch am Freitag Nachmittag und an Samstagen (Vormittag und Nachmittag) möglich. Trauungen werden auch außer Haus vorgenommen.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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