Lebensbestätigung
Informationen
Eine Lebensbestätigung ist ein offizieller Nachweis darüber, dass eine Person noch am Leben ist und somit berechtigt ist, eine Pension, Rente oder andere Leistungen zu beziehen.
Voraussetzungen
Das persönliche Erscheinen ist notwendig.
Notwendige Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis und das Formular / das Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert, z.B. die Pensionsversicherungsanstalt.
Zuständigkeit
Die Ausstellung eines Lebensbestätigung kann bei jedem Standesamt beantragt werden (unabhängig vom Wohnsitz)
Kosten
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars mit Adressierung) kostet € 2,10.
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung) kostet € 21,00 + € 2,10.
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung als Auszug aus dem ZPR kostet € 11,00 + € 2,10.
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung von mehreren Beamten auf einem Schriftstück) kostet € 42,00 + € 4,20
Hinweise
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- ID Austria Registrierung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
