Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Lebensbestätigung

Informationen

Für die Auszahlung von Pensionen an im Ausland wohnhafte Pensionisten ist - meist 1 x jährlich - die Vorlage einer Lebensbestätigung erforderlich. Diese Bestätigung dient als Nachweis, das BezieherInnen von Pensionen, Renten oder sonstigen Leistungen am Leben und somit auch weiter bezugsberechtigt sind.

 

 

Voraussetzungen

persönliches Erscheinen ist erforderlich

Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet der Stadt Tulln

Notwendige Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis  und das Formular / das Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert, z.B. die Pensionsversicherungsanstalt.

Zuständigkeit

Sie können eine Lebensbestätigung sowohl im Bürgerservice im Rathaus Tulln als auch in der Außenstelle in Langenlebarn beantragen.

Kosten

Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist kostenlos.

Hinweise

Sollten Sie als Antragsteller/-in nicht persönlich erscheinen können, so kann eine Vertrauensperson dies für Sie erledigen, sofern diese zusätzlich eine Insassenbestätigung des Wohnheimes oder eine Arztbestätigung vorlegt.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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