Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Lebensbestätigung

Informationen

Eine Lebensbestätigung ist ein offizieller Nachweis darüber, dass eine Person noch am Leben ist und somit berechtigt ist, eine Pension, Rente oder andere Leistungen zu beziehen. 

Voraussetzungen

Das persönliche Erscheinen ist notwendig.

Notwendige Unterlagen

Amtlicher Lichtbildausweis und das Formular / das Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert, z.B. die Pensionsversicherungsanstalt.

Zuständigkeit

Die Ausstellung eines Lebensbestätigung kann bei jedem Standesamt beantragt werden (unabhängig vom Wohnsitz)

Kosten

Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars mit Adressierung) kostet € 2,10.

Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung) kostet € 21,00 + € 2,10.

Die Ausstellung einer Lebensbestätigung als Auszug aus dem ZPR kostet € 11,00 + € 2,10.

Die Ausstellung einer Lebensbestätigung (Abstempeln eines ausländischen Formulars ohne Adressierung von mehreren Beamten auf einem Schriftstück) kostet € 42,00 + € 4,20

 

 

Hinweise

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein persönliches Erscheinen vor der Behörde nicht möglich ist, wird um telefonische Kontaktaufnahme gebeten.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
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