Sterbeurkunden
Informationen
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist, zuständig. Der Todesfall muss am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt Tulln angezeigt werden.
Es wurde eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragt. Dieser Bestattung sind die erforderlichen Dokumente zu übergeben.
Gegebenenfalls kann die Beurkundung auch von den Hinterbliebenen vorgenommen werden.
Kosten der Sterbeurkunde: € 13,10.
Information auf oesterreich.gv.at
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Verstorbene/r ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Meldezettel
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Verstorbene/r verheiratet:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass) - Meldezettel
- Heiratsurkunde
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Verstorbene/r verwitwet oder geschieden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Meldezettel
- Heiratsurkunde
- Nachweis der Auflösung der Ehe: Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen Ehepartners/Ehepartnerin, Scheidungsurteile oder Beschlüsse
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Zu beachten:
Für fremdsprachige Urkunden ist eine internationale Ausfertigung oder beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen/eine gerichtlich beeideten/beeidete Dolmetscher/Dolmetscherin oder Übersetzer/Übersetzerin sowie - falls erforderlich - eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung notwendig.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- Lebensbestätigung
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
