Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Heizkostenzuschuss 2023/24 - Land NÖ

Informationen

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.

Die Antragstellung kann ab 20. Dezember 2023 erfolgen.

Für die Heizperiode 2023/24 soll somit insgesamt € 225,00 als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.

Allgemeine Richtlinien zum NÖ Heizkostenzuschuss

Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2023/24

Formulare

Voraussetzungen

1. Zum berechtigten Personenkreis des NÖ Heizkostenzuschusses gehören:

a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind;

b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist;

c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel - “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder - “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG;

d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten;

 

2. Hauptwohnsitz in NÖ, seit mindestens 6 Monaten vor Antragstellung

3. Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten.

Notwendige Unterlagen

Bei der Antragstellung ist die Höhe der Einkünfte durch geeignete Unterlagen (Gehaltsnachweis, Pensionsbescheid, Arbeitslosenbestätigung, etc.), nachzuweisen.

Zuständigkeit

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 20.Dezember 2023 bis 31. März 2024 beantragt werden.

Termine / Fristen

Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann vom 20. Dezember 2023 bis 31. März 2024 samt den erforderlichen Nachweisen gestellt werden.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre e-card, diese ist zur eindeutigen Personenidentifizierung bei der Antragstellung vorzulegen!

Hinweise

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Auf die Gewährung des NÖ Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

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Do 08:00 - 19:00 Uhr
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