Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Zurücksetzen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren

Informationen

Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt.

Das Fundamt der Stadt Tulln ist an das österreichweite Fundamt-Portal www.fundamt.gv.at angeschlossen. Städte und Gemeinden bieten hier eine Hilfestellung bei der Suche nach verlorenen Sachen.

Weitere Information auf www.oesterreich.gv.at

Voraussetzungen

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als € 10,00 wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (zB Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Notwendige Unterlagen

amtlicher Lichtbildausweis

Zuständigkeit

Wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice Tulln oder an die Außenstelle Langenlebarn.

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie einen Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen der Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

Kosten

Verlustmeldung: € 2,10

Termine / Fristen

Fundrechtsnovelle 2023

Bislang erwarb ein Finder das Eigentum an einer gefundenen Sache, wenn diese innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen wurde. Mit der nunmehr beschlossenen und mit 1. Mai 2023 in Kraft getretenen Änderung der Bestimmung des § 395 ABGB wurde die Frist für den Eigentumserwerb für Sachen, deren gemeiner Wert im Zeitpunkt des Fundes € 100,00 nicht übersteigt, von einem auf ein halbes Jahr reduziert. Diese neue Regelung ist auf Fundgegenstände anzuwenden, die ab dem 1. Mai 2023 der Fundebhörde angezeigt werden. 

Hinweis:

Meldet sich die rechtmäßige Besitzerin/der rechtmäßige Besitzer nicht innerhalb eines Jahres bzw. halben Jahres, wird die Finderin/der Finder verständigt und der Gegenstand an diese/diesen ausgefolgt. Mit der Ausfolgung an die Finderin/den Finder geht das Eigentum an der Sache auf diese/diesen über. Meldet sich die Eigentümerin/der Eigentümer dagegen innerhalb der genannten Frist, ist ihr/ihm die Sache von der zuständigen Fundbehörde zu übergeben. Bei der Abgabe des Fundes müssen  jedoch die Besitzansrpüche geltend gemacht machen.

Hinweise

Tiere sind keine Funde. Wenn Ihnen ein Tier zuläuft, wenden Sie sich bitte den Tierhilfe Klosterneuburg unter 0664/380 88 55.

Wenn Sie ein Haustier vermissen, finden Sie auch Unterstützung auf der Homepage des NÖ Tierfundservice.

Verlust in einem öffentlichen Verkehrsmittel - zuerst an den jeweiligen Betreiber wenden.

Zuständige Abteilung:

Ansprechpartner:

Weitere Leistungen der Abteilung:

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button