Fundamt, Verlust - Ich habe etwas gefunden/verloren
Informationen
Die Aufgaben und Pflichten der Behörden und Bürger im Fundwesen sind gesetzlich im SPG und ABGB geregelt.
Das Fundamt der Stadt Tulln ist an das österreichweite Fundamt-Portal www.fundamt.gv.at angeschlossen. Städte und Gemeinden bieten hier eine Hilfestellung bei der Suche nach verlorenen Sachen.
Weitere Information auf www.oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als € 10,00 wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (zB Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Notwendige Unterlagen
amtlicher Lichtbildausweis
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice Tulln oder an die Außenstelle Langenlebarn.
Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie einen Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen der Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Kosten
Verlustmeldung: € 2,10
Termine / Fristen
Fundrechtsnovelle 2023
Bislang erwarb ein Finder das Eigentum an einer gefundenen Sache, wenn diese innerhalb eines Jahres von keinem Verlustträger angesprochen wurde. Mit der nunmehr beschlossenen und mit 1. Mai 2023 in Kraft getretenen Änderung der Bestimmung des § 395 ABGB wurde die Frist für den Eigentumserwerb für Sachen, deren gemeiner Wert im Zeitpunkt des Fundes € 100,00 nicht übersteigt, von einem auf ein halbes Jahr reduziert. Diese neue Regelung ist auf Fundgegenstände anzuwenden, die ab dem 1. Mai 2023 der Fundebhörde angezeigt werden.
Hinweis:
Meldet sich die rechtmäßige Besitzerin/der rechtmäßige Besitzer nicht innerhalb eines Jahres bzw. halben Jahres, wird die Finderin/der Finder verständigt und der Gegenstand an diese/diesen ausgefolgt. Mit der Ausfolgung an die Finderin/den Finder geht das Eigentum an der Sache auf diese/diesen über. Meldet sich die Eigentümerin/der Eigentümer dagegen innerhalb der genannten Frist, ist ihr/ihm die Sache von der zuständigen Fundbehörde zu übergeben. Bei der Abgabe des Fundes müssen jedoch die Besitzansrpüche geltend gemacht machen.
Hinweise
Tiere sind keine Funde. Wenn Ihnen ein Tier zuläuft, wenden Sie sich bitte den Tierhilfe Klosterneuburg unter 0664/380 88 55.
Wenn Sie ein Haustier vermissen, finden Sie auch Unterstützung auf der Homepage des NÖ Tierfundservice.
Verlust in einem öffentlichen Verkehrsmittel - zuerst an den jeweiligen Betreiber wenden.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anruf-Sammel-Taxi
- Parkscheinverkauf
- Schadens- bzw. Störungsmeldungen (öffentliches Gut)
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Förderung Kanalbenützungs- und Wasserbezugsgebühr
- Kulturpass
- An-/Abmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes
- Anerkennung der Vaterschaft
- Anmeldung Grünpatenschaften
- Anruf-Sammel-Taxi - Fahrscheinverkauf
- Anzeige Errichtung Grabdenkmal
- Auskunftssperre
- Bestattungsanfragen (Beerdigungen)
- Bücherverkauf (über Tulln bzw. Langenlebarn)
- Bürger-Engagement: „Wir alle sind Tulln“
- DIE GARTEN TULLN-Saisonkarten
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ehrengräber
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Fahrbewilligungen
- Fahrradhelme
- Fischereilizenz für das Aubad
- Friedhofsverwaltung
- Gästeblätter für Beherbergungsbetriebe
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- Gelbe Säcke
- Generation "60+“-Pass
- Grabvergabe
- Grabverlängerungen
- Grabverwaltung (Verstorbene, Gräber)
- Grabverzicht
- Heizkostenzuschuss 2023/24 - Gemeinde Tulln
- Heizkostenzuschuss 2023/24 - Land NÖ
- Hunde "Gassi-Sackerl"
- Hundeabgabe (Hundesteuer)
- Hundeanmeldung/Hundeabmeldung
- Hundemarken-Ausgabe
- Koordinationsstelle für Nachbarschaftskonflikte
- Kriegsgräber
- Lebensbestätigung
- Meldeauskunft für Hausverwalter und Hauseigentümer
- Meldeauskunft für Privatpersonen und Unternehmen
- Meldebestätigung
- Müllsäcke
- Mülltonnen/Änderung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Plakatierung auf Gemeindelitfaßsäulen
- Rundfunkgebührenbefreiung - Ausgabe Antragsformular
- Skihelme
- SozialCard
- Sozialhilfe nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
- Strafregisterbescheinigung
- Volksbegehren (Stimmlisten, Unterstützungserklärungen)
- Wahlen / Wählerverzeichnis
- Wählerevidenz (Auslandsösterreicher)
- Wahlkarten
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
- Schnuppertickets: Klimaticket Metropolregion zum Ausborgen