Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
Zurücksetzen
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)

Informationen

Für die Benützung von Verkehrsflächen zu verkehrsfremden Zwecken (z.B. Absperrungen) kann eine Bewilligung mittels Formular oder schriftlicher Eingabe (Brief oder Mail) beantragt werden.

 

Die Stadtgemeinde Tulln als Verkehrsbehörde erteilt eine Bewilligung mit besonderen Auflagen.

Gem. STVO 1960 § 82/1: Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken (bspw. Parkplatzsperren für Festveranstaltungen oder Hochzeiten)

Gem. STVO 1960 § 90:  Arbeiten auf oder neben Straßen (bspw. Baustellen und Baustofflagerungen)

Die erforderlichen Verkehrszeichen können

• selbst organisiert 

• bei der Stadtgemeinde Tulln  - städt. Bauhof ausgeliehen (Aufwandsvergütung) oder

• vom städt. Bauhof als Dienstleister aufgestellt werden.

 

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

 

Formulare

Infobox Kontakt telefon Infobox Kontakt telefon (hover)
TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

Mo-Mi 07:00 - 15:30 Uhr
Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 07:00 - 12:00 Uhr
schaden melden schaden melden (hover)
SIE MÖCHTEN EINEN SCHADEN MELDEN?

Zum Formular "Schaden melden"

haben Sie Frage haben Sie Frage (hover)
SIE HABEN EINE FRAGE?

Zu "Häufige Fragen & Antworten"

mehr Info mehr Info (hover)
SIE WOLLEN IMMER INFORMIERT SEIN?

Newsletter abonnieren

city app
CITIES-APP FÜR TULLN
JETZT DOWNLOADEN

Jetzt bei Google Play Download on the App Store

FOLLOW US ON

Instagram Youtube

popup close button