Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Landesstraßen

Informationen

Bei Landesstraßen ist der der Straßenerhalter das Land Niederösterreich. Als Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständig, für den ruhenden Verkehr (Parkplätze) die Stadtgemeinde Tulln. Rückbaumaßnahmen oder Verkehrsmaßnahmen obliegen auch der Stadtgemeinde Tulln. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.

 

 

 

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