Landesstraßen
Informationen
Bei Landesstraßen ist der der Straßenerhalter das Land Niederösterreich. Als Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständig, für den ruhenden Verkehr (Parkplätze) die Stadtgemeinde Tulln. Rückbaumaßnahmen oder Verkehrsmaßnahmen obliegen auch der Stadtgemeinde Tulln. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Ampelanlagen
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Benützung öffentlichen Gutes
- Bewohner-Parkkarten
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Märkte
- Miete eines absperrbaren Fahrradabstellplatzes am Hauptbahnhof Tulln
- Öffentlicher Verkehr
- Öffentliche Beleuchtung
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Anruf-Sammel-Taxi
- Blumenschmuckwettbewerb "Tulln blüht"
- Donaubühne Instandhaltung
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Ortsbildpflege
- Park- und Gartenanlagen
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Sondernutzungen
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Transparentwerbung über Straßen
- Treppelwege
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst