Bundesstraßen
Informationen
Bei Bundesstraßen ist der Straßenerhalter entweder die Asfinag oder das Land Niederösterreich. Als Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständig, für den ruhenden Verkehr (Parkplätze und städtische Parkgaragen) die Stadtgemeinde Tulln. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Ampelanlagen
- Öffentliche Beleuchtung
- Öffentlicher Verkehr
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Radwege-Instandhaltung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- Treppelwege
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Bushaltestellen
- Donaubühne Instandhaltung
- Feldwege
- Gehsteiginstandhaltung
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Anruf-Sammel-Taxi
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Bodenmarkierungen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteigplanung
- Landesstraßen
- Ortsbildpflege
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Sondernutzungen
- Straßenreinigung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Winterdienst
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Kinderspielplätze
- Mobilität und Infrastruktur
- Park- und Gartenanlagen