Bundesstraßen
Informationen
Bei Bundesstraßen ist der Straßenerhalter entweder die Asfinag oder das Land Niederösterreich. Als Verkehrsbehörde für den fließenden Verkehr ist die Bezirkshauptmannschaft Tulln zuständig, für den ruhenden Verkehr (Parkplätze und städtische Parkgaragen) die Stadtgemeinde Tulln. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Anruf-Sammel-Taxi
- Ampelanlagen
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bewohner-Parkkarten
- Bodenmarkierungen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Donaubühne Instandhaltung
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Kinderspielplätze
- Landesstraßen
- Mobilität und Infrastruktur
- Ortsbildpflege
- Öffentliche Beleuchtung
- Öffentlicher Verkehr
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Park- und Gartenanlagen
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Straßenreinigung
- Sondernutzungen
- Treppelwege
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
