Fotocredit: © Stadtgemeinde Tulln, Robert Herbst
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Ausnahmebewilligungen Parken, diverse

Informationen

Für die Parkverbote oder Kurzparkzonen in der Innenstadt kann bei der Stadtgemeinde Tulln eine befristete Ausnahmebewilligung beantragt werden.

Die Behörde kann Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der Straßen gelten, auf Antrag bewilligen.

Voraussetzungen

- ein erhebliches persönliches Interesse, wie z.B. wegen einer schweren Körperbehinderung

- ein wirtschaftliches Interesse des Antragstellers, oder

 - wenn sich die ihm gesetzlich oder sonst obliegenden Aufgaben anders nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen ließen und weder eine wesentliche Beeinträchtigung von Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, noch wesentliche schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung oder die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe zu erwarten sind.

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TELEFON

Bürgerservice: +43 (0) 2272 690-0

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