Bewohner-Parkkarten
Informationen
Als Anwohner/Anrainer einer kostenpflichtigen Kurzparkzone in Tulln kann um eine Ausnahmegenehmigung gemäß §45 Abs.4 bzw. Abs.4a StVO 1960 für das Parken innerhalb einer Kurzparkzone in Tulln angesucht werden - mittels Mail, Brief oder Formular. Die Dauer der Ausnahmegenehmigung ist auf mindestens ein Monat und höchstens zwei Jahre beschränkt. Nach Ablauf der Bewilligung ist neuerlich um Verlängerung anzusuchen. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung Straßen und Verkehr gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
Keine Abstellmöglichkeit des KFZ am Wohnort auf Eigengrund.
Name und Adresse des Antragstellers müssen mit den Daten im Zulassungsschein übereinstimmen.
Kosten
- Die monatlichen oder jährlichen Kosten entnehmen sie bitte dem aktuellen Tarifblatt.
- Zusätzlich fallen pro Parkkarte einmalige Gebühren in der Höhe von € 21,00 und Verwaltungsabgaben von € 42,40 an. (Stand 1. Juli 2025)
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Absperrungen (öffentliche Verkehrsflächen)
- Anruf-Sammel-Taxi
- Ampelanlagen
- Ausnahmebewilligungen Parken, diverse
- Benützung öffentlichen Gutes
- Beschäftigtenstellplätze in den Parkhäusern (Parkgaragen)
- Bodenmarkierungen
- Bundesstraßen
- Bushaltestellen
- Denkmäler
- Denkmalschutz
- Donaubühne Instandhaltung
- Fahrzeuge ohne Kennzeichen
- Feldwege
- Flugblätter/Flyer
- Gebrauchsabgabe für öffentliches Gut (befristet)
- Gehsteiginstandhaltung
- Gehsteigplanung
- Kinderspielplätze
- Landesstraßen
- Mobilität und Infrastruktur
- Ortsbildpflege
- Öffentliche Beleuchtung
- Öffentlicher Verkehr
- Park & Drive-Anlage S5
- Park & Ride-Anlage Bahnhof Tulln
- Parkhäuser (Parkgaragen)
- Parkkarten für Tullner Wirtschaftstreibende
- Parkraumbewirtschaftung (Parkscheinautomaten & Handyparken)
- Park- und Gartenanlagen
- Plakatierung, widerrechtliche
- Radwege-Instandhaltung
- Radwege-Planung
- Schanigärten
- Schneeräumung
- Schrankenanlagen, versenkbare Poller
- Steganlagen
- Straßenbau
- Straßeneinbauten
- Straßeninstandhaltung
- StVO-Bescheide (Verkehrsflächenbenützung)
- Straßenreinigung
- Sondernutzungen
- Treppelwege
- WC-Anlagen (alle öffentlichen WC-Anlagen)
- Werbung auf Beleuchtungsmasten
- Winterdienst
