Sterbeurkunden - Ausstellung nach Todesfall
Informationen
Es wurde eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragt. Dieser Bestattung sind die erforderlichen Dokumente zu übergeben.
Gegebenenfalls kann die Beurkundung auch von den Hinterbliebenen vorgenommen werden.
Information auf oesterreich.gv.at
Voraussetzungen
Der Sterbefall erfolgte in der Gemeinde Tulln an der Donau, Langenrohr, Tulbing, Königstetten oder Judenau-Baumgarten.
Es wurde eine Bestattung Ihrer Wahl mit der Durchführung der Beurkundung beauftragt. Dieser Bestattung sind die erforderlichen Dokumente zu übergeben.
Notwendige Unterlagen
Verstorbene/r ledig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Meldezettel
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Verstorbene/r verheiratet:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass) - Meldezettel
- Heiratsurkunde
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Verstorbene/r verwitwet oder geschieden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Nicht-Österreicher der Reisepass)
- Meldezettel
- Heiratsurkunde
- Nachweis der Auflösung der Ehe: Sterbeurkunde des/der vor-verstorbenen Ehepartners/Ehepartnerin, Scheidungsurteile oder Beschlüsse
- Nachweis des akademischen Grades oder Standesbezeichnung
Zu beachten:
Für fremdsprachige Urkunden ist eine internationale Ausfertigung oder beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen/eine gerichtlich beeideten/beeidete Dolmetscher/Dolmetscherin oder Übersetzer/Übersetzerin sowie - falls erforderlich - eine Apostille oder eine diplomatische Beglaubigung notwendig.
Zuständigkeit
Zur Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist, zuständig.
Kosten
Jede Sterbeurkunde kostet € 13,10.
Termine / Fristen
Der Todesfall muss am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt Tulln angezeigt werden.
Hinweise
Zuständige Abteilung:
Ansprechpartner:
Weitere Leistungen der Abteilung:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Ehefähigkeitszeugnisse für Heirat im Ausland
- Eheschließungen (Heirat)
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Geburtsurkunde - Erstausstellung
- ID Austria Registrierung
- Lebensbestätigung
- Nachträgliche Ausstellung von Urkunden (Geburt, Heirat, Tod)
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Scheidung
